Mit diesem Zitat von Andy Möller ist vieles gesagt. Was ist mit den einst als gefühlskalt verschrienen Deutschen geschehen? Kaum ist auf dem Globus ein Unglück passiert, quellen die Feuilletons über vor Betroffenheitslyrik, Lichterketten erleuchten die finstere Nacht, Blumenmeere säumen die Straßen und das world wide web wird mit Millionen mitfühlender twitter-Nachrichten, aber auch Hass und Hetze gespammt. Aber hier soll keine Ursachenforschung betrieben werden; letztlich wird man in „postfaktischen“ Zeiten stärker auf den Bauch, als auf den Kopf hören. Auch wenn man es manchmal gerne mit Hendrik Broder halten wollte, der meint, dass man „sich vielleicht diese Soße der Betroffenheit ersparen” könne. In der Sicherheitspolitik werden die Gefühle der Bevölkerung von allen Lagern angesprochen. Linke warnen vor unbegründeter Kriminalitätsangst, Konservative wollen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken und „Super-Heiko“ bringt das Ganze mit hektisch produzierten Gesetzesvorhaben auf den Punkt. Ob die Regelwerke praktisch handhabbar sind oder überhaupt nur irgendwelche greifbaren Folgen zeitigen, ist dabei einerlei. Es regiert das Motto „Hauptsache wir tun was!“ Der Jurist spricht fein von „symbolischer Gesetzgebung“. Anlass genug, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung aus polizeirechtlicher Sicht zu beleuchten.